Liebe Vereinsmitglieder und Tennisfreunde,

wie es schon aus der Presse bekanntgegeben wurde und die aktuellen Zahlen es zulassen, freuen wir uns, ab Donnerstag den Spielbetrieb unter fast "normalen" Umständen aufnehmen zu können.
Zur Information nochmals die offizielle Verordnung der Stadt Salzgitter.
Wir bitten um Einhaltung der vorgegebenen Maßnahmen. Bei Änderungen werden wir diese umgehend weiterleiten und informieren.

Sportliche Grüße
der Vorstand


Verordnung der Stadt Salzgitter:

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Sportfreunde,
 
mit dem heutigen Tag liegt die Inzidenz in Salzgitter den fünften Werktag in Folge unter der in der gestern in Kraft getretenen Grenze von 50. Damit tritt, wie bereits angekündigt, am Donnerstag die Stufe 2 des Stufenplanes 2.0 des Landes Niedersachsen in Kraft.
 
Hierfür gelten gemäß der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 31.05.2021 ab kommenden Donnerstag, den 03.06.2021, folgende Regelungen im Sport für die Stadt Salzgitter.
  
Nach § 16 Absatz 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung gilt für den Freizeit- und Amateursport in geschlossenen Räumen (wie Sport- und Reithallen):
 
-          Vorliegen eines Hygienekonzepts nach § 4 der VO (Kontaktdatenerfassung, Hygienevorschriften, etc.).
-          Nutzung der Umkleideräume und Duschen ist nicht zulässig.
-          Geräteräume oder Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandsgebots betreten und genutzt werden.
-          Training in Gruppen von bis zu 30 Personen zzgl. betreuender Personen ist erlaubt. Kontaktsport ist zulässig.
-          sonstige kontaktfreie Gruppenangebote in beliebig großen Gruppen (10m² pro Person oder 2m Abstand).
-          Vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mit einberechnet.
-          Für alle volljährigen Sportlerinnen, Sportler und unabhängig vom Alter für Trainerinnen, Trainer sowie betreuende Personen gilt die Testpflicht nach § 5a.
 
Die Öffnung der Sporthallen kann voraussichtlich zum 14.06.2021 erfolgen. Eine Abfrage und weitere Informationen zur Wiederaufnahme des Hallensports erhalten Sie in den kommenden Tagen von Herrn Lendeckel in einer separaten E-Mail.
 
 
Nach § 16a Absatz 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung sind die wichtigste Voraussetzungen für den Freizeit- und Amateursport unter freiem Himmel:
 
-          Vorliegen eines Hygienekonzepts nach § 4 der VO (Kontaktdatenerfassung, Hygienevorschriften, etc.).
-          Nutzung der Umkleideräume und Duschen ist nicht zulässig
-          Geräteräume oder Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandsgebots betreten und genutzt werden.
-          Training in Gruppen von bis zu 30 Personen zzgl. betreuender Personen ist erlaubt. Kontaktsport ist zulässig.
-          sonstige kontaktfreie Gruppenangebote in beliebig großen Gruppen (10m² pro Person oder 2m Abstand).
-          Vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mit einberechnet.
-          Für alle volljährigen Sportlerinnen, Sportler und unabhängig vom Alter für Trainerinnen, Trainer sowie betreuende Personen unter freiem Himmel gilt aktuell keine Testpflicht nach § 5a.
o   In der Verordnung ist in § 16a Absatz 2 keine Erwähnung der Testpflicht mehr. Entscheidend ist die Niedersächsische Corona-Verordnung und nicht der Stufenplan bzw. die Erläuterung zur Verordnung. Das bedeutet: nach aktuellem Stand besteht keine Testpflicht für die Sportausübung von Erwachsenen sowie Trainern unter freiem Himmel.

o   Allerdings ist davon auszugehen, dass der Satz zur Testpflicht nach § 5a wieder ergänzt wird. Die Niedersächsische Staatskanzlei befasst sich aktuell mit der Thematik.

o   Sobald wir neue Infos haben werden wir alle Vereine umgehend informieren.  

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den FAQs zum Stufenplans 2.0, der über den nachstehenden Link zur Homepage des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (Alltag in Zeiten des Coronavirus – Antworten auf häufig gestellte Fragen (Inzidenz 35 bis 50) | Portal Niedersachsen) einsehbar ist.
Oberbürgermeister Klingebiel und ich danken Ihnen von Herzen für Ihr herausragendes Engagement in den letzten besonders schwierigen Monaten.
 
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
 

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

 
   

Michele Martoccia
Teamleitung Sportbüro

 

 
 

 

Bäder, Sport und Freizeit Salzgitter GmbH

 

Zum Salzgittersee 29

 

38226 Salzgitter

 
Joomla templates by a4joomla

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.